100 Jahre Sonntagsfeier gesetzlich verordnet

Einhundert Jahre ist es her, dass in der Weimarer Republik die so genannte Weimarer Verfassung verabschiedet wurde. Sie gilt als die modernste Verfassung der Welt der damaligen Zeit. Und doch enthält sie einen Paragraphen, der alles andere als modern anmutet, sondern eher ein Relikt aus mittelalterlichen, gar spätantiken Zeiten ist. In Artikel 139 der Weimarer Verfassung heißt es: „Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“ Dieser Artikel ist auch Bestandteil des deutschen Grundgesetzes von 1949 und hat bis heute seine Gültigkeit nicht verloren.

Es wird weitläufig die Meinung vertreten, dass die Heiligung des Sonntags der Tradition der frühen Christenheit entspringt. Anders als viele meinen, hat die Sonntagsfeier keinen biblischen Ursprung. Gott selbst erklärte nicht den Sonntag für heilig, sondern den Sabbat, der in Deutschland als Samstag bezeichnet wird. Bereits in der Schöpfungsgeschichte lesen wir:

1. Mose 2,3 Und Gott segnete den siebenten Tag und heiligte ihn, weil er an ihm ruhte von allen seinen Werken, die Gott geschaffen und gemacht hatte.

Dasselbe wird auch in den Zehn Geboten noch einmal wiederholt:

2. Mose 20,11 Denn in sechs Tagen hat der HERR Himmel und Erde gemacht und das Meer und alles, was darinnen ist, und ruhte am siebenten Tage. Darum segnete der HERR den Sabbattag und heiligte ihn.

Auch zu neutestamentlichen Zeiten pflegten es Jesus und Seine Apostel stets, den Sabbat zu heiligen. Genauso richteten sich ebenfalls die frühen Christen nach der biblischen Ordnung der Sabbatheiligung.

Der römisch-katholische Kaiser Konstantin war es schließlich, der im Jahr 321 n. Chr. entgegen der göttlichen Vorschrift den „ehrwürdigen Tag der Sonne“, den Sonntag, als verpflichtenden Ruhetag einführte. Verknüpft mit der Sonnenanbetung ist die Sonntagsheiligung also vielmehr heidnischen als christlichen Ursprungs. Dass die päpstliche Kirche den göttlichen Ruhetag verschoben hat, gibt sie auch offen zu: “Wir halten den Sonntag anstelle des Samstags, weil die katholische Kirche die Feierlichkeit vom Samstag auf den Sonntag verlegt hat.“ (Geiermann, Peter: The Convert’s Catechism of Catholic Doctrine, St. Louis 1957, S. 50)

Im Mittelalter vermehrten sich die römisch-katholischen Gebote bezüglich der Sonntagsruhe. Jeder war verpflichtet, der Hauptmesse und der Nachmittagsvesper beizuwohnen. Wer am Sonntag arbeitete, dem wurde das Seelenheil abgesprochen.

Zwar wurden nach der Reformation und besonders auch in der Zeit der Aufklärung viele Relikte kirchlicher Tradition über Bord geworfen, doch blieb auch im 19. Jahrhundert die Sonntagsruhe ein fester Bestandteil des öffentlichen Lebens. Im Jahre 1891 wurde im Deutschen Reich im Zuge des Arbeiterschutzgesetzes auch ein Verbot der Sonntagsarbeit erlassen – wie zu mittelalterlichen Zeiten. Und nach dem Ersten Weltkrieg war es dann ausgerechnet die sonst so fortschrittliche Weimarer Verfassung, die die Sonntagsfeier mit einer allgemeinen Verbindlichkeit ausstattete.

Heutzutage sind es bekennende Christen vieler Kirchen wie jüngst der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann, die eine Ausweitung der Sonntagsheiligung fordern – obwohl diese ihre Wurzeln in ganz anderen Religionen hat.

Auch wenn eine große Kirche sich anmaßte, den Sabbat auf den Sonntag zu verlegen, so bleibt das Wort Gottes dennoch unveränderlich. Es war Gott selbst, der den siebten Tag der Woche als ewigen Ruhetag einsetzte. Wer Ihm ernstlich folgen will, der hört auf Sein Wort:

Gedenke des Sabbattages und heilige ihn. Sechs Tage sollst du arbeiten und alle deine Werke tun. Aber am siebenten Tage ist der Sabbat des Herrn, deines Gottes. — 2. Mose 20,8-10a


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