Beten verboten!
„Isabel Vaughan-Spruce und der katholische Priester Sean Gough sind in einem Urteil des Amtsgerichts Birmingham freigesprochen worden. Beide waren nach stillem Gebet in Gedanken in der Nähe einer geschlossenen Abtreibungsklinik verhaftet worden. Aufgrund einer örtlichen ‚Public Spaces Protection Order‘ sind im Umkreis der Klinik Gebet und Beratung wie Protest verboten“, berichtete die katholische Tagespost am 17.02.2023.
„,Are you praying?‘ - ,Beten Sie?‘“, soll ein Polizist die Frau auf dem Bürgersteig vor der Abtreibungsklinik gefragt haben. In einem inzwischen vielfach geteilten Video ist noch zu hören, wie sie antwortet: „‚Vielleicht bete ich in meinem Kopf.‘ Nach der Aufklärung durch den Polizisten, dies sei nicht erlaubt, wird sie von einer Polizistin durchsucht und abgeführt. Begründung: Sie habe in einer ‚Zensur- oder Pufferzone‘ viermal eine öffentliche Vorschrift verletzt.“ Dies schrieb die Tagespost im Dezember 2022 und fügte eine Erklärung der christlichen Anwaltsvereinigung ADF UK hinzu, die die Rechtslage wiedergibt: „Ein Gesetzentwurf sehe ein Verbot der ‚Beeinflussung‘ im Umkreis von 150 Metern um eine Abtreibungseinrichtung vor. Die Regierung habe im Juli bei der Anhörung vor dem Obersten Gerichtshof deutlich gemacht, dass sie das Gebet in den Bereich der ‚Beeinflussung‘ in ihrer Gesetzgebung einbeziehen werde. Die Regierung unterstütze diese Politik, obwohl der Premierminister eingeräumt habe, dass Menschenrechtsgesetze der Einrichtung von ‚Pufferzonen‘ entgegenstehe. Der christliche Anwaltsverein führt eine ‚breit angelegte Kampagne zur Anfechtung der Zensurzonengesetzgebung‘.“
Der wie eine Gerichtsposse anmutende Vorgang lässt jedoch tief blicken, wie schnell es auch in unserer westlichen, sogenannten freien Welt mit der Glaubens-, Meinungs- oder gar Gedankenfreiheit vorbei sein kann.
Nun könnte man vielleicht geteilter Meinung sein, ob man unbedingt öffentlich sichtbar beten muss. Jesus empfiehlt: „Wenn aber du betest, so gehe in dein Kämmerlein und schließ die Tür zu und bete zu deinem Vater im Verborgenen; und dein Vater, der in das Verborgene sieht, wird dir’s vergelten öffentlich.“ (Matthäus 6,6)
Es gibt aber auch das Beispiel von Daniel aus Kapitel 6 des gleichnamigen Buches der Bibel. Gegen Ende des 70-jährigen Exils erlässt Darius der Meder auf Anraten falscher Berater das Gebot, dass jeder, der in dreißig Tagen „etwas bitten würde von irgendeinem Gott oder Menschen außer dem König allein“, zu den Löwen in den Graben geworfen werden solle. Der untadelige Daniel lässt sich nicht davon abhalten, zu seinem Gott im Himmel zu beten. Wie es seine Gewohnheit war, ging er in sein Haus, dessen Fenster nach Jerusalem hinausgingen, und „fiel des Tages dreimal auf seine Kniee, betete, lobte und dankte seinem Gott“ (Daniel 6, 11). Als Daniel daraufhin in die Löwengrube geworfen wird, sendet Gott Seinen Engel, der, wie Daniel dem König nach einer Nacht in der Löwengrube berichtet, „den Löwen den Rachen zugehalten hat, dass sie mir kein Leid getan haben; denn vor ihm bin ich unschuldig erfunden; so habe ich auch wider dich, Herr König, nichts getan.“
Ob in der Öffentlichkeit oder im stillen Kämmerlein, lassen wir uns nie davon abhalten, zu unserem großen Gott im Himmel zu beten, der heute noch genauso stark ist wie zur Zeit Daniels und der aus jeder Not zu retten vermag. Wenn wir uns zu Jesus Christus bekennen und uns seiner nicht schämen, so wird auch Er sich zu Seinen Kindern bekennen und sich ihrer nicht schämen, „wenn er kommen wird in seiner Herrlichkeit und der des Vaters und der heiligen Engel.“ (Lukas 9,26)
StpH, 08.03.2023, 08:53 Uhr