Corona und die Aushebelung des deutschen Rechtssystems

Blick in den Plenarsaal

Am Montag, dem 16. März, kam es zu einem Krisentreffen von Bundesregierung und Bundesländern. Am Ende des Tages einigte man sich auf gewisse Leitlinien zum Kampf gegen die Corona-Epidemie. Hierbei einigte man sich auf ein Maßnahmenpaket, welches mittels einer drastischen Reduzierung sozialer Kontakte die Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland effektiver eindämmen soll.

Die Regelungen schränken sowohl das gesellschaftliche als auch das wirtschaftliche Leben in der Bundesrepublik immens ein. Vor wenigen Wochen noch hätte wohl kaum jemand damit gerechnet, in welchem Tempo eine derartige Beschneidung persönlicher Freiheiten durchgesetzt werden kann.

Dr. jur. Harald Mueller, Quelle: thh-friedensau.de

Einige Juristen finden mahnende Worte in Bezug auf die staatlichen Zwangsmaßnahmen, so notwendig sie auch erscheinen mögen. Der Jurist Dr. Harald Mueller ist Leiter des Instituts für Religionsfreiheit an der Theologischen Hochschule der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Friedensau bei Magdeburg. Insbesondere auf das staatliche Verbot von Gottesdienstveranstaltungen reagiert er verwundert: „Das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“, so merkt Mueller an, „werden nun auch – und das muss aufhorchen lassen – Gottesdienste in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften vom Staat verboten.“ Zwar halte er diese Maßnahme durchaus für verantwortungsbewusst und wohl auch für alternativlos, doch solch ein großer Eingriff in die religiösen Freiheiten sollte nur auf Initiativen der Religionsgemeinschaften selbst erfolgen. Die meisten Religionsgemeinschaften, so Müller, hätten sich im Zuge des sich ausbreitenden Infektionsrisikos ohnehin bereits vor der Verabschiedung des Gottesdienstverbots für eine freiwillige Aussetzung aller Versammlungen entschieden.

Das Grundrecht auf Religionsfreiheit, so gibt der Jurist zu bedenken, dürfe nicht so einfach mit einem Federstrich beschnitten werden. Ohnehin falle auf, dass die persönlichen Freiheitsbeschränkungen unter der Flagge der Pandemiebekämpfung von der Bevölkerung nicht nur in Deutschland fast schon ergebungsvoll mitgetragen würden. Sowohl öffentlich-medialer als auch juristischer Widerstand gegen all die Einschnitte bleibe aus, solange die politischen Maßnahmen der Volksgesundheit dienen sollen. Harald Mueller mahnt zur Wachsamkeit. Die Beschneidung persönlicher Grundrechte mag der Krisensituation geschuldet sein, müsse aber auf jeden Fall eine Ausnahme bleiben.

Mit dieser Meinung steht Harald Mueller bei weitem nicht allein. Immer mehr Juristen zweifeln die Rechtmäßigkeit der staatlichen Zwangsmaßnahmen an. Andrea Edenharter etwa, Rechtswissenschaftlerin und Universitätsprofessorin für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht sowie Religionsverfassungsrecht an der Fernuniversität Hagen, übt im Interview mit der Frankfurter Rundschau scharfe Kritik an den drastischen Schritten der Regierung im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Die derzeit verhängten Kontaktverbote und Ausgangsbeschränkungen, so Edenharter, seien nicht durch geltendes Recht gedeckt. Angesprochen auf das Infektionsschutzgesetz, das den staatlichen Spielraum ja deutlich erweitern soll, vertritt die Juraprofessorin eine klare Meinung:

„Tatsächlich berufen sich Regierungen und Behörden stets auf Paragraph 28 dieses Gesetzes. Er erlaubt, dass gegenüber Infizierten oder Verdachtsfällen besondere Schutzmaßnahmen ergriffen werden können. […] Diese Passage zielt ganz klar auf zeitlich und räumlich sehr eng eingegrenzte Beschränkungen. […] Eine wochenlange Einschränkung der Bewegungsfreiheit für ein ganzes Land lässt sich daraus auf keinen Fall ableiten.“

Natürlich müsse etwas gegen die Ausbreitung des Virus getan werden, doch das dürfe nicht auf verfassungswidriger Grundlage geschehen. Stattdessen müsse man versuchen, „durch ein grundgesetzkonformes Vorgehen die Akzeptanz in der Bevölkerung zu erreichen“.

Niko Härting, Quelle: rockitbiz.org

Auch der Rechtsanwalt Niko Härting teilt die Einschätzung Edenharters und bezeichnet die Maßnahmen der Bundesregierung als rechtswidrig. Auf tagesschau.de wirft der Jurist dem Bundesgesundheitsministerium um Jens Spahn sogar vor, mit der angedachten Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes „rechtswidrige Maßnahmen im Nachhinein legalisieren“ zu wollen.

Die Macht der politischen Exekutive scheint sich immer ungehemmter ausüben zu lassen. Ein parlamentarisches Kontrollgremium für die Arbeit der Regierung gibt es derzeit im Grunde nicht mehr. Der Deutsche Bundestag hat sich bereits in der vergangenen Woche quasi selbstentmachtet und damit sämtliche Vollmachten aus der Hand gegeben.

Die Maßnahmen von Bund und Ländern mögen verständlich, möglicherweise sogar unumgänglich gewesen sein. Doch dass es der Regierung offensichtlich möglich ist, an jeglicher gesetzlichen Grundlage vorbei bürgerliche Freiheitsrechte wie Bewegungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit, Religionsfreiheit und Berufsausübungsfreiheit dermaßen auszuhebeln, dürfte in Bezug auf die Zukunft, in Bezug auf die Zeit nach CoVid-19 mehr als bedenklich stimmen.

Gott selbst setzt Regierungen hier auf unserer Erde ein und wir sind aufgerufen, uns den Ordnungen des Staates zu unterwerfen, solange sie mit Gottes Gesetz vereinbar sind. Doch keine noch so weise Regierung dieser Welt wird uns vor und in Krisen jeglicher Art bewahren können. In einem biblischen Psalm heißt es:

Besser ist es, beim Herrn Zuflucht zu suchen, als sich auf Mächtige zu verlassen. — Psalm 118,9

Auch wenn Obrigkeiten uns in verschiedenen Lebenslagen durchaus unterstützen können, so sollten wir doch nicht all unser Vertrauen auf sie setzen; denn auch sie sind Menschen, die Fehler machen. Wer sich aber von ganzem Herzen auf Gott verlässt, der wird in jeder noch so großen Krise bestehen können.


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