Die Autorität der Generalkonferenz – Fragen und Antworten mit Pastor Ted Wilson

22. Oktober 2016, Ted Wilson

Ich wünsche Euch eine frohe neue Woche im Herrn und hoffe, Ihr hattet einen schönen Sabbat. In der letzten Woche sind viele Fragen eingetroffen, und ich freue mich über diese Möglichkeit, mit Euch im Gespräch zu sein. Um Eure Fragen zu beantworten, muss ich mehr ins Detail gehen, und daher werden die Antworten etwas länger ausfallen als an dieser Stelle üblich. Heute werden wir uns mit einer dreiteiligen Frage beschäftigen. Ich werde mich bemühen, in Kürze noch weitere Fragen zu beantworten.

Frage: Als man die Verbände eingeführt hat, sorgte Gott dafür, dass sie das letzte Wort in der Frage hatten, wer ordiniert wird. Wie können sie dann rebellisch sein, wenn sie diese Autorität ausüben? Glaubt die Generalkonferenz, dass sie es besser weiß? Wie kann dieser Einsatz von „Königsmacht“ (denn danach sieht es absolut aus) die Einheit stärken? (Bill aus den USA)

Antwort: Vielen Dank für Deine Fragen, Bill. Gestatte mir, zu Beginn auf ein Missverständnis bezüglich der Verbände einzugehen, das in Deinem ersten Satz zum Ausdruck kommt.

Als die Verbände eingerichtet wurden, erhielten sie die Verantwortung, innerhalb der für die Weltgemeinde geltenden Ordnung zu arbeiten, was heute im Allgemeinen durch die Repräsentanten der Weltgemeinde beim Jahresrat und mitunter auch auf einer Generalkonferenz-Sitzung geschieht. Verbände wurden eingeführt, um die Mission ortsnäher zu machen, denn die Generalkonferenz war nicht in der Lage, die ganze Welt mit konkreten Ratschlägen für jede Situation zu versorgen. Trotzdem sind sich die Verbände nicht selbst Gesetz.

Ein Verband hat das Recht, die Vorschläge der Vereinigungen zur Ordination von Personen zu billigen oder nicht zu billigen, allerdings nur, insoweit sich diese Entscheidung im Rahmen der Arbeitsrichtlinien [Working Policy] der Weltgemeinde bewegt. Zudem ist es nicht Aufgabe der Verbände, die Ordination zum Predigtdienst von Männern auf Divisions- oder GK-Ebene zu bestätigen. Diese Ordinationsbestätigungen obliegen den Exekutivausschüssen der jeweiligen Organisationen und ihrer Institutionen. Die Verbände sind also nicht für alle Aspekte der Ordination zuständig.

Alle Organisationen auf jeder Ebene unterstehen aber den Arbeitsrichtlinien der Generalkonferenz, speziell den „Voraussetzungen für die Ordination zum Predigtdienst“ aus Abschnitt L 35 der Arbeitsrichtlinien, wie weiter unten in dieser Antwort erläutert wird.

Nun ein ganz wichtiger Punkt: Die Arbeitsrichtlinien stehen nicht auf einer Stufe mit der Bibel oder den Ratschlägen aus dem Geist der Weissagung. Arbeitsrichtlinien sind eine Übereinkunft von Kirchenleitern und Laiengliedern aus aller Welt, wie wir als Weltgemeinde unsere gottgegebene Mission verwirklichen wollen. Grundsätzlich basiert unsere Ordnung (und sollte basieren) auf den Prinzipien der Bibel und des Geistes der Weissagung.

Die Arbeitsrichtlinien werden nicht von einem Einzelnen oder einer kleinen Gruppe verfasst. Jeder Abschnitt in den Arbeitsrichtlinien durchläuft einen gründlichen Prozess, wo verschiedene Quellen Input geben und Ausschüsse und Gruppen gegenlesen (darunter das Komitee für Richtlinienüberarbeitung und -erstellung, das Administrativkomitee, der Präsidentenrat, der Sekretariatsrat, der Schatzmeisterrat sowie Beamte der GK und Divisionen). Das Ergebnis wird schließlich beim Jahresrat des Exekutivausschusses Repräsentanten der gesamten Weltgemeinde vorgelegt und darüber abgestimmt.

Wichtig zu wissen ist auch, dass die Arbeitsrichtlinien großteils schon seit Jahrzehnten so existieren und die Gemeindeorganisation in ihrem Wachstum begleitet haben. Wie schon gesagt, geschehen Anpassungen der Richtlinien generell auf einem Jahresrat.

Schauen wir uns einige faszinierende Einzelheiten darüber an, wie eng verwoben die Weltgemeinde funktioniert – in allem mit christlichem Wohlwollen –, genährt durch den Heiligen Geist im Herzen jedes Administrators auf jeder Ebene. In der Verfassung unsere Weltgemeinde lesen wir:

Die Generalkonferenz führt viele ihrer Aufgaben durch ihre Divisionen aus, die wiederum aus den Verbänden in den jeweiligen Teilen der Welt bestehen.

Jede Division der Generalkonferenz ist befugt, ihrer Verantwortung in dem ihr zugewiesenen Territorium nachzukommen.

Sie soll in voller Übereinstimmung mit der Verfassung und den Statuten der Generalkonferenz, den Arbeitsrichtlinien der Generalkonferenz und den Maßnahmen des Exekutivausschusses handeln.

… Die Maßnahmen der Divisionsausschüsse sollen unbedingt im Einklang und in Ergänzung zu den Entscheidungen der Generalkonferenz-Sitzung sowie zwischen den Sitzungen zu den Maßnahmen des Exekutivausschusses der Generalkonferenz stehen (Verfassung der Generalkonferenz der Siebenten-Tags-Adventisten, Art. III)

Die Administrationen aller Organisationen und Einrichtungen im Gebiet einer Division sollen ihrem jeweiligen Exekutivausschuss verantwortlich sein und in Übereinstimmung mit den Maßnahmen und Richtlinien der Exekutivausschüsse von Division und Generalkonferenz vorgehen. (Statuten der Generalkonferenz der Siebenten-Tags-Adventisten, Art. 1, Abschn. 4)

Alle Organisationen in jedem Teil des Weltfeldes sollen sich strikt an die Arbeitsrichtlinien der Generalkonferenz halten. Die Arbeit jeder Organisation soll in vollem Einklang mit den Ordnungen der Generalkonferenz und der jeweiligen Division ausgeführt werden … Alle Verbände, Vereinigungen, Missionen oder Institutionsleiter sollen dabei zusammenwirken, diese Richtlinien umzusetzen, soweit sie die Arbeit in ihren jeweiligen Organisationen betreffen. Nur so können enge Zusammenarbeit und Einheit im Werk der Gemeinde in allen Teilen des Weltfeldes gewahrt bleiben. (B 15 10, Abs. 1)

Die Arbeitsrichtlinien sagen klar, dass nur Männer zum Predigtdienst ordiniert werden sollen. Unter der Überschrift „Voraussetzungen für die Ordination zum Predigtdienst“ führt L 35 05 der Arbeitsrichtlinien aus:

Die Aussonderung bestimmter Männer für das heilige Werk des Predigers sollte als eine der wichtigsten Aufgaben der Gemeinde betrachtet werden.

Im selben Abschnitt L heißt es unter 35 10:

Wie der Herr über die Voraussetzungen zum Predigtdienst denkt, ist in der Schrift klar offenbart. In alter Zeit war der Prediger als „Mann Gottes“ bekannt (1. Könige 12,22), manchmal auch als „Mann des Geistes“. Mose erhielt genaue Anweisungen über die Voraussetzungen zum Priesterdienst, besonders bezüglich Kleidung, Verhalten und geistlichem Verständnis des Priesters …

Im Neuen Testament ist das Bild ebenso deutlich. Der Apostel Paulus nennt sich „Knecht Jesu Christi, berufener Apostel, ausgesondert für das Evangelium Gottes“ (Römer 1,1) … Als er später über das Amt des Predigers schreibt, bezeichnet er es als himmlische Berufung (Philipper 3,14). Im Hebräerbrief lesen wir: „Niemand nimmt sich selbst die Ehre, sondern er wird von Gott berufen wie auch Aaron.“ (Kap. 5,4)

In L 35 15 wird unter „Ratschläge aus dem Geist der Weissagung“ aus Die Apostel zitiert: „Es gibt keine größere Ehre als die, von Gott als fähiger Diener des Evangeliums angenommen zu werden.“ (S. 214)

Die Weltgemeinde hat sich offiziell in den Arbeitsrichtlinien auf folgende Position geeinigt (BA 60 10):

Die Weltgemeinde unterstützt Nichtdiskriminierung in der Handhabung von und den Richtlinien für Anstellungen und steht zu dem Grundsatz, dass Männer wie Frauen ohne Ansehen von Rasse oder Hautfarbe in der Gemeinde die volle und gleiche Möglichkeit erhalten sollen, das für den Aufbau der Gemeinde nötige Wissen und Geschick zu erwerben. Dienste und verantwortliche Ämter (ausgenommen solche, die eine Ordination zum Predigtdienst voraussetzen) sollen auf allen Ebenen der Gemeindeaktivität jedem auf der Basis persönlicher Qualifikation offenstehen. (General Conference Working Policy

Allgemein bedienen sich die Arbeitsrichtlinien einer geschlechtsneutralen oder geschlechtsinklusiven Sprache, außer wenn es um beglaubigte Prediger geht (die auf dem Weg zur Ordination sind; L 25) oder ordinierte Prediger („Voraussetzungen für die Ordination zum Predigtdienst“; L 35). In Bezug auf Ordination behält die Working Policy die männlichen Pronomen in diesen Abschnitten bei.

Wie bereits erwähnt, ist die Ausdrucksweise sehr spezifisch, wenn es heißt: „Die Aussonderung bestimmter Männer für das heilige Werk des Predigers sollte als eine der wichtigsten Aufgaben der Gemeinde betrachtet werden …“

Im Abschnitt „Prüfung der Kandidaten für Ordination“ (L 50) heißt es:

Bevor die Gemeinde einen Mann durch Ordination aussondert, sollte ausreichend erkennbar sein, dass er …

Dann werden mehrere Kriterien aufgelistet, darunter „Berufung zum Predigtdienst als Lebenswerk, Glaube an und Wissen über die Heilige Schrift, Kenntnis und vollständige Annahme der wesentlichen Wahrheiten, die wir nach unserer Überzeugung der Welt verkünden sollen … eine kooperative Haltung und Vertrauen in die Organisation und Arbeitsweise der Gemeinde“ und mehr.

Ein weiterer deutlicher Hinweis findet sich in L 35 20 („Prüfung der Kandidaten“), wo von der Untersuchung der Ordinations-Anwärter als von einem Prozess die Rede ist, der nicht oberflächlich sein soll, sondern eine „echte Bewertung der Eignung des Kandidaten“.

In diesem Abschnitt heißt es: „Wo immer möglich, sollte der Kandidat einplanen, dass seine Frau bei der Prüfung anwesend ist, da eine Ordination nicht nur den Einzelnen, sondern die ganze Familie betrifft.“ Das entspricht ganz dem Rat Gottes in seinem Wort in 1. Timotheus 3,1-7 und Titus 1,5-9.

  • Die Generalkonferenz-Vollversammlung 1990 hat deutlich gemacht, dass nur Männer ordiniert werden sollen.
  • Die Generalkonferenz-Vollversammlungen 1995 und 2015 haben deutlich gemacht, dass keine andere Ebene darüber bestimmen darf, wer ordiniert wird, als nur die Stellen, die in der Working Policy beschrieben sind und von der Generalkonferenz-Vollversammlung 1990 bestätigt wurden.
  • Nachdem die Thematik dreimal behandelt worden ist, hat die Generalkonferenz-Vollversammlung mit Repräsentanten aus aller Welt das Thema im Griff.

Abschnitt B 15 der Arbeitsrichtlinien mit dem Titel „Arbeitsrichtlinien der Generalkonferenz“ sagt unter B 15 05:

Die Arbeitsrichtlinien der Generalkonferenz beinhalten Verfassung und Statuten der Generalkonferenz, das Leitbild und die von GK-Vollversammlungen oder Jahresräten des GK-Exekutivausschusses gesammelten oder revidierten Richtlinien. Sie sind somit die autoritative Stimme der Gemeinde in allen Angelegenheiten der Mission und Leitung des Werkes der siebenten-Tags-adventistischen Denomination in aller Welt.

Alle Entscheidungen einer GK-Vollversammlung, auch über Richtlinien, haben deshalb Autorität. Auch der Geist der Weissagung bekräftigt dies in Testimonies to the Church, Bd. 9, S. 260f.

Zu Deiner Frage über „Königsmacht“: Was wäre eine deutlichere Demonstration von „Königsmacht“, als bewusst die Entscheidung einer weltweiten Repräsentation von Delegierten auf einer GK-Vollversammlung zu ignorieren? Dreimal hat sich eine Generalkonferenz-Sitzung diesem Thema in der einen oder anderen Form gewidmet.

Als Präsident der Gemeinde der Siebenten-Tags-Adventisten ist es meine Pflicht und heilige Verantwortung und auch die aller anderen Beamten auf jeder Organisationseben innerhalb der Gemeinde, den Arbeitsrichtlinien entsprechend dem zu folgen, worüber die Weltgemeinde in Sitzung abgestimmt hat (ob ich damit einverstanden bin oder nicht). Diesem Beschluss zuwiderzuhandeln, wäre die Ausübung von Königsmacht.

Achten wir darauf, nicht zu übersehen, dass unsere Einigkeit letztlich daraus erwächst, beständig auf Jesus zu blicken, den großen Einiger, der uns in seinem Gebet um Einheit in Johannes 17 vorgestellt wird. Der Heilige Geist wird unsere Einheit bewahren und unsere Konzentration auf unsere letzte, endzeitliche Verkündigung der Dreiengelbotschaft aus Offenbarung 14 sowie des vierten Engels aus Offenbarung 18, indem wir gemeinsam Christus, seine Gerechtigkeit und seine baldige Wiederkunft in den Mittelpunkt stellen.

Quelle:


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