Die Krux mit der Kindertaufe – Gerichtsentscheid über Nachzahlung der Kirchensteuer
Wer als Säugling getauft wurde und nie von seiner Mitgliedschaft in der Kirche wusste, muss dennoch Kirchensteuer zahlen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin im Dezember, nachdem eine 66-Jährige gegen zwei Kirchensteuerbescheide geklagt hatte.
Die Klägerin war zwei Monate nach ihrer Geburt im Jahr 1953 in der DDR in der Gemeinde Bitterfeld evangelisch getauft worden. Drei bzw. fünf Jahre später traten ihre Eltern aus der Kirche aus. 2014 tat es die Klägerin ihren Eltern gleich und trat ebenfalls aus, denn erst in diesem Jahr erfuhr sie von ihrer Kirchenmitgliedschaft, nachdem die Kirchensteuerstelle des Finanzamtes Prenzlauer Berg Kirchensteuern von ihr einzog.
Die klagende Frau hatte erklärt, dass sie atheistisch erzogen worden war und nie eine Bindung zur Kirche hatte. Weder von der Taufe noch von der Mitgliedschaft sei sie jemals in Kenntnis gesetzt worden. Des Weiteren, so argumentierte sie, verstoße eine durch die Säuglingstaufe erworbene Kirchenmitgliedschaft gegen die verfassungsrechtlich gesicherte Freiwilligkeit der Religionszugehörigkeit.
Das Verwaltungsgericht Berlin sah das Freiwilligkeitsprinzip jedoch nicht verletzt. In der Urteilsbegründung heißt es:
„Die Klägerin hätte mit ihrer Kirchenmitgliedschaft rechnen müssen und daher austreten können, dies aber nicht getan.“
Nach deutschem Recht wird man mit Vollendung des 14. Lebensjahres religionsmündig. Dennoch taufen neben der evangelischen Kirche noch viele weitere christliche Konfessionen bereits im jüngsten Kindesalter. Dazu gehört auch die römisch-katholische Kirche. Papst Franziskus sprach einem atheistischen Vater nach dessen Tod gar die Seligkeit zu, weil dieser seine vier Kinder hatte taufen lassen.
Die Bibel spricht aber keineswegs davon, Kinder schon im Säuglingsalter zu taufen. Ganz im Gegenteil: Im Neuen Testament wird nur von Glaubenstaufen berichtet. Die Taufe steht dabei immer im Zusammenhang mit Buße und der Umkehr von einem sündigen Lebenswandel. In der berühmten Pfingstpredigt ruft Petrus die Zuhörer auf:
Tut Buße, und jeder von euch lasse sich taufen auf den Namen Jesu Christi zur Vergebung eurer Sünden, so werdet ihr empfangen die Gabe des Heiligen Geistes. — Apostelgeschichte 2,38
Auch heutzutage gibt es einige Glaubensgemeinschaften, die die biblische Glaubenstaufe praktizieren. Dabei bekennt der Gläubige seinen Neubeginn mit Jesus Christus in einer bewussten Taufe durch Untertauchen, so wie es die ersten Christen taten. Ein bloßes religiöses Ritual kann einen Menschen niemals retten. Es ist das neue Leben von und mit Gott, das in vollständiger Hingabe gelebt und durch die Taufe aus freien Stücken bezeugt wird.
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