Digital Service Act – neues Wahrheitsministerium schränkt freie Meinungsäußerung massiv ein

Ab 17. Februar wird es amtlich: Da nämlich soll der Digital Service Act (DSA) in vollem Umfang als EU-Verordnung in Deutschland in Kraft treten. Von den Medien totgeschwiegen und damit an der Öffentlichkeit vorbei wird die neue Verordnung die Freiheit der Meinungsäußerung auf sozialen Plattformen stark einschränken. Als Trojanisches Pferd schützt der DSA vordergründig die Sicherheit für diejenigen, die im Netz unterwegs sind. In Wahrheit werden die Grundrechte der Bürger eingeschränkt.

Gemäß der Europäischen Kommission zielt das neue Gesetz über digitale Dienste darauf ab,

„einen sichereren digitalen Raum zu schaffen, in dem die Grundrechte der Nutzer geschützt werden“.

Unterstützt wird der Digital Service Act durch das ebenfalls neue Gesetz über den digitalen Markt (Digital Market Act, DMA), welcher für „die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen“ der digitalen Hi-Tech-Unternehmen sorgen soll. Der DSA bringt durchaus Vorteile für Otto-Normalverbraucher mit sich: Beispielsweise soll die Übermittlung von Nachrichten, Bildern, Videos und Dateien künftig zwischen unterschiedlichen Messengerdiensten erleichtert werden. Weiterhin soll die Deinstallation all jener Apps auf ihren Geräten möglich sein, die für das Betriebssystem und das Produkt nicht unbedingt erforderlich seien. Kurz zusammengefasst regelt der DSM die Pflichten der Tech-Konzerne zum Schutz dem privaten Anwender gegenüber, während der DSA die Tech-Konzerne verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die privaten Anwender schön artig sind und nur das posten, was der Gesetzgeber auch für gut und richtig befunden hat.

Allerdings kritisiert Sciencemediacenter, dass der

„Gesetzgebungsprozess selbst für EU-Verhältnisse zum Teil sehr intransparent“

abgelaufen sei. Bei den vermeintlich finalen Einigungen zum Digital Services Act und zum Digital Markets Act seien nicht die vollen Gesetzestexte veröffentlicht worden, sondern jeweils nur Pressemitteilungen, die die zentralen Punkte beschrieben hätten. Sciencemediacenter fragt:

„Wie ist die Intransparenz bei den letzten Gesetzen zu beurteilen, ist das normales EU-Prozedere oder ist das ein neuer Trend?“

Noch viel mehr an die Substanz geht die Kritik von KriStA, dem Netzwerk Kritischer Richter und Staatsanwälte in Deutschland. Deren Kritik bezieht sich vorzugsweise auf den DSA, welcher der Auschnüffelung des unbescholtenen Bürgers dienen soll, angeblich um ihn zu schützen. Dort schreibt Dr. Manfred Kölsch, dass die sehr großen Online-Plattformen und Suchmaschinen

„unter Androhung empfindlicher finanzieller Sanktionen“

verpflichtet werden sollen,

„alle ihre Inhalte zu kontrollieren und gegebenenfalls zu löschen. Und sie werden dabei kontrolliert von der EU-Kommission, von staatlichen Koordinatoren und von zivilgesellschaftlichen Hinweisgebern.“

Kölsch beschreibt den DSA, der das bis dahin in Deutschland geltende Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) und das Telemediengesetz (TMG) ablöse, als „legislatives Großvorhaben“, der

„die Richtung vorgibt, in die die europäische Digitalpolitik mit deutscher Unterstützung voranschreitet.“

Die Richtung heißt: Die EU gibt den Meinungskorridor vor, also das, was gut und richtig ist. Was da nicht reinpasst, muss gelöscht werden. Manfred Kölsch macht darauf aufmerksam, dass

„sehr großen Online-Plattformen und Suchmaschinen ist im DSA in Art. 34 Abs. 1 aufgegeben, zu prüfen, ob bei der Nutzung ihrer Dienste Desinformationen verbreitet werden, die ‚voraussichtlich kritische, voraussehbar nachteilige‘ oder ‚absehbar nachteilige Auswirkungen‘ auf die ‚gesellschaftliche Debatte‘ auf ‚Wahlprozesse‘ ‚die öffentliche Sicherheit‘ oder den ‚Schutz der öffentlichen Gesundheit‘ haben können“.

StpH, 09.01.2024


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