Finnland – Räsänen IV: Erneuter Freispruch durch Berufungsgericht für christliche Politikerin

„Die finnische Politikerin Päivi Räsänen war wegen Hassrede-Vorwürfen angeklagt. Am heutigen Dienstag ist sie vom zuständigen Berufungsgericht freigesprochen worden. Ihre Unterstützer werten das Urteil als Sieg der Meinungsfreiheit“, berichtete das christliche Medienmagazin Pro am 14. November 2023.

flickr.com, FinnishGovernment, Lisätalousarvioneuvottelut 9.2.2015

Langwieriges Prozessgeschehen

Anfang 2022 hatten wir von Amazing Discoveries Ihre Aufmerksamkeit auf das gerichtliche Prozedere um die christliche Politikerin Päivi Räsänen gelenkt. Im Januar 2022 wurde der Prozess gegen die finnische Protestantin eröffnet. Grund der Anklage: Im Juni 2019 hatte die Protestantin Räsänen auf Twitter die Entscheidung ihrer Kirchenleitung hinterfragt, das Pride Event in Helsinki offiziell zu unterstützen. Sie begründete dies mit Versen aus dem Römerbrief (Römer 1,24-27). Wie Pro ausführt sei es in dem Prozess auch

„um eine 2004 verfasste Broschüre mit dem Titel ‚Er schuf sie als Mann und Frau – Homosexuelle Beziehungen stellen das christliche Menschenbild infrage‘“ gegangen. „Mit ihr angeklagt war auch der finnische Bischof Juhana Pohjola, der die Streitschrift veröffentlicht hatte.“

Am 30. März 2022 wies ein Bezirksgericht in Helsinki alle Anklagepunkte zurück. Allerdings ging die Staatsanwaltschaft in Berufung.

Freispruch in allen Punkten durch Berufungsgericht

Am 14. November 2023 wurde das Urteil durch das Berufungsgericht bestätigt, die ehemalige finnische Innenministerin wurde in allen Punkten

„vom Vorwurf der ‚Hassrede‘ in drei Fällen freigesprochen […] Die Staatsanwaltschaft muss nun mehrere Zehntausend Euro zahlen, um die Kosten der beiden Angeklagten zu decken. Sie kann aber bis zum 15. Januar 2024 ein letztes Mal Berufung beim Obersten Gerichtshof Finnlands einlegen.“

Der Freispruch in allen Punkten gilt auch für Juhana Pohjola.

ADF: Abweichende Weltanschauungen sollen zum Schweigen gebracht werden

Wie die Allianz zur Verteidigung der Freiheit ADF (Alliance Defending Freedom) betont, wird mehr noch als die potenzielle Haft oder ein gegebenenfalls zu zahlender Geldbetrag

„das langwierige Gerichtsverfahren selbst zur Strafe. Egal, ob am Ende ein Freispruch steht, ließe diese sich nicht rückgängig machen. Und das hat bereits jetzt gravierende Folgen für die allgemeine Diskursbereitschaft: Eine solche Verfolgung von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens schüchtert all jene ein, die es wagen, ihre Überzeugungen zu äußern. […] Die eigentliche Botschaft hinter dem Prozess wird immer deutlicher: Wer eine andere Weltanschauung hat als der Staat, der sollte sie nicht öffentlich teilen. Päivis Prozess zeigt, wie weit die Staatsanwaltschaft gehen kann, um abweichende Weltanschauungen und Ansichten zum Schweigen zu bringen und sogar zu bestrafen.“

Sich nicht zum Schweigen bringen lassen!

Päivi Räsänen ließ sich nicht zum Schweigen bringen. Damit steht sie in guter Tradition von Petrus und Johannes, denen vom Hohen Rat verboten wurde, im Namen Jesus zu reden und zu lehren.

„Aber Petrus und Johannes antworteten ihnen […]: „Entscheidet ihr selbst, ob es vor Gott recht ist, euch mehr zu gehorchen als Gott! Denn es ist uns unmöglich, nicht von dem zu reden, was wir gesehen und gehört haben!“ (Apostelgeschichte 4,19)

Bleibt zu wünschen, dass der Freispruch des Berufungsgerichts ein endgültiges Urteil ist. Weltweit brauchen viele angefochtene Christen Gebetsunterstützung wie diese mutige Finnin, die es sich nicht nehmen lässt, auch gegen enormen Widerstand für die Wahrheit und Gottes Wort ihre Stimme zu erheben!

StpH, 21.11.2023


Kommentare auf dieser Website sollen für nachfolgende Besucher von Nutzen sein. Unsere ganz subjektiven Moderatoren mögen daher Beiträge, die zum Thema passen, kultiviert sind und Lesewert mitbringen.