Insektenalarm
Insektenalarm
Mittlerweile ist es bei den Verbrauchern angekommen: Diverse Insekten wurden von der EU-Kommission als Lebensmittel zugelassen und dürfen verschiedenen Speisen beigemischt werden. Der Ekel-Aufschrei in den sozialen Medien ist groß. Wir von Amazing Discoveries haben uns für Sie schlau gemacht. Mit diesen News wollen wir nicht nur informieren, sondern auch den einen oder anderen praktischen Tipp geben. Wir haben ein wenig gefiltert und sortiert, was Ihnen im Alltag vielleicht helfen kann, sich im Dschungel der Informationsflut leichter zurechtzufinden.
- Wer ist für die Zulassung der Insekten zuständig?
Laut der Website der Europäischen Kommission müssen Hersteller in der EU „für jedes Insekt, das sie auf den Markt bringen wollen, eine Zulassung beantragen". Dies betrifft „Lebensmittel, die vor Mai 1997 in der EU nicht in nennenswertem Umfang konsumiert wurden." Auf der Grundlage der Verordnung über „neuartige Lebensmittel" („Novel Food Regulation") durchlaufen die Produkte eine Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Laut Verbraucherzentrale können sich die Hersteller damit „für fünf Jahre ein Monopolrecht auf das Inverkehrbringen ihres Speiseinsekts mit genannter Produkteigenschaft sichern." Beantragt werden muss nicht nur die Zulassung eines bestimmten Insekts, sondern auch, in welcher Form es dem Endverbraucher untergejubelt werden soll. So war beispielsweise die Hausgrille schon seit 2021 im Ganzen, tiefgefroren oder gefriergetrocknet zugelassen. Seit Januar 2023 ist sie auch als „teilweise entfettetes Pulver" zugelassen.
- Welche Insekten sind zugelassen?
Nach Angaben der Verbraucherzentrale betrifft die derzeitige Zulassung vier Insekten.
- Da wäre zum ersten der Gelbe Mehlwurm (Tenebrio molitor). „Die durch Wärme getrocknete Larve des Mehlkäfers […] darf als Ganzes oder gemahlen als Lebensmittel verkauft werden."
- Zum zweiten wäre die Wanderheuschrecke (Locusta migratoria) zu nennen, die in drei Varianten verkauft werden darf: gefroren (ohne Flügel und Beine), getrocknet (ohne Flügel und Beine) und gemahlen.
- Als drittes wäre die bereits erwähnte Hausgrille oder das Heimchen (Acheta domesticus) zu nennen.
- Die vorerst letzte im Quartett ist die Larve des Getreideschimmelkäfers (Alphitobius diaperinus), auch „Buffalowurm" genannt. Sie ist seit Januar 2023 zugelassen. „Die Larven können gefroren, als Paste, getrocknet und in Pulverform in Lebensmitteln verarbeitet werden."
Zulassungen für weitere Insekten sind beantragt. So warten beispielsweise die Tropische Hausgrille (Gryllodes sigillatus), Honigbienendrohnenbrut (Apis mellifera) und die Larve der schwarzen Soldatenfliege (Hermetia illucens) bei der EU-Kommission auf ihre Zulassung. Die gestellten Anträge können bei der Europäischen Kommission eingesehen werden. Insgesamt liegen derzeit acht weitere Anträge auf Marktzulassung vor.
- Welchen Nahrungsmitteln können diese Insekten und Würmer beigemischt werden?
Diese Liste ist sehr lang. Interessanterweise sind sehr oft Lebensmittel betroffen, die normalerweise als vegetarisch oder sogar vegan bekannt sind und von Otto Normalverbraucher niemals mit der Beimischung von irgendwelchen tierischen Produkten oder gar Insekten und Würmern in Verbindung gebracht werden. Häufig handelt es sich um Grundnahrungsmittel, die von fast jedem gekauft werden, weil sie zur Grundlage der Ernährungspyramide gehören. Dazu gehören beispielsweise Nudeln, Kekse, verarbeitete Kartoffelprodukte, Suppen, Salate, Schokoladenerzeugnisse, Frühstückscerealien, Brot, Brötchen und andere Backwaren, Soßen, bierähnliche Getränke und alkoholische Getränkemischungen, Getreideriegel oder Porridge. „Weiter können sie unter anderem auch Zutat von Molkenpulver, Chips, Fleischzubereitungen oder Nahrungsergänzungsmitteln sein", informiert die Verbraucherzentrale.
- Bis zu welchem Prozentsatz dürfen Würmer und Insekten Nahrungsmitteln beigemengt werden?
„So darf etwa ein Fleischersatzprodukt zu 5 Prozent aus Grillenpulver bestehen, aber zu 40 Prozent aus Getreideschimmelkäfer-Paste. In Molkepulver dürfen 35 Prozent Getreideschimmelkäfer-Pulver stecken, in Erdnussbutter 15 Prozent!" beschreibt es der gewöhnlich nüchtern berichtende mdr und kann sich nach 15 Prozent Getreideschimmelpilz in Erdnussbutter ein entsetztes Ausrufezeichen nicht verkneifen. Und der gelbe Mehlwurm darf laut Verbraucherzentrale „bis zu einem Anteil von 10 Prozent in verschiedenen Lebensmitteln wie zum Beispiel Nudeln, Keksen oder Proteinprodukten verwendet werden."
Man lasse es sich auf der Zunge zergehen.
- Wie sieht es mit der Kennzeichnungspflicht aus?
„Eine gesonderte Form der Kennzeichnung von Insektenprodukten (etwa im Produktnamen) ist in der EU-Verordnung allerdings nicht angeführt. Ob ein Produkt Bestandteile von Insekten enthält, erfahren Verbraucherinnen und Verbraucher damit vorerst lediglich im Kleingedruckten der Zutatenliste", fassen die OÖNachrichten zusammen. Damit ist Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg nicht zufrieden. „Wir sind […] der Meinung, dass der Zusatz von Insektenpulver groß und deutlich auf dem Produkt erkennbar sein muss. Alles andere wäre eine Verbrauchertäuschung" bringt er es laut mdr auf den Punkt. Man stelle sich nur Lieschen Müller vor, etwas älter und schon sehbeeinträchtigt, wie sie mühsam mit dicker Brille das Kleingedruckte zu entziffern versucht, um herauszufinden, ob da etwa irgendwo „teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille)" im noch warmen, duftenden Brotlaib verbacken wurde. Denn so muss es laut EU-Kommission gekennzeichnet sein: „Nennung des deutschen und lateinischen Namens (für die im Februar 2022 zugelassene Hausgrille also‚ Acheta domesticus (Hausgrille, Heimchen)’" sowie Informationen über die Form der Beimischung (z.B. getrocknet, pastenartig oder pulverförmig).
- Birgt der Verzehr von Insekten gesundheitliche Risiken?
Zuständig für die Sicherheitsprüfung ist laut OÖNachrichten die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit. „‚Die EFSA kam zu dem Schluss, dass der Verzehr der bewerteten Insektenproteine potenziell zu allergischen Reaktionen führen kann’, so die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES). Dies könne vor allem bei Personen ‚mit bereits bestehenden Allergien gegen Krebstiere, Hausstaubmilben und in einigen Fällen gegen Weichtiere der Fall sein’. Laut AGES müsse deshalb auch ein Hinweis auf die möglicherweise auftretenden allergischen Reaktionen in unmittelbarer Nähe der Zutatenliste angebracht werden."
- Weshalb werden menschlicher Nahrung überhaupt Insektenbestandteile beigemischt?
Schon vor mehr als zehn Jahren schrieb der ORF: „Geht es nach dem für die UNO-Welternährungsorganisation (FAO) tätigen Experten Arnold van Huis, sollen künftig auch in den westlichen Industrienationen Insekten verstärkt auf den Speiseplänen zu finden sein. Angesichts der sprunghaft steigenden Weltbevölkerung stehe laut einer 2010 veröffentlichten Studie demnach außer Frage, dass es künftig ressourcenfreundlichere Alternativen zu Fleisch geben müsse." Unter Berufung auf die Welternährungsorganisation (FAO) schreibt der ORF am 24. Januar, dass „Insekten durch ihren hohen Gehalt an Fett, Eiweiß, Vitaminen und Ballaststoffen nahrhaft und gesund" seien. Außerdem sei „die Produktion ressourcenschonend, Insekten verbrauchen wenig Wasser, die Herstellung verursacht kaum Emissionen. Zudem könnten die Insekten auch auf kleinstem Raum gezüchtet werden. […] Der Sinn von Insekten auf dem Teller will sich Jürgen König vom Department für Ernährungswissenschaften an der Universität Wien dennoch nicht erschließen. ‚Der Zweck ist mir unklar. Es gibt günstigere und unproblematischere Eiweißquellen als Insekten, etwa Hülsenfrüchte. Der Sinn ist mir weder technologisch erkennbar noch ernährungsphysiologisch. Soweit ich sehe, haben Insekten als Lebensmittel keine großen Vorteile.'"
- Welche Gründe gibt es, auf Insekten zu verzichten?
Auf der Seite careelite werden weitere Gründe aufgeführt, die es sinnvoll erscheinen lassen, auf Insekten als Nahrung zu verzichten. So wird erwähnt, dass die Insektenzucht immer noch Ressourcenverschwendung sei [insbesondere im Vergleich zu pflanzlicher Nahrung]. Da argumentiert wird, dass die Insekten mit Nahrungsmitteln aufgezogen werden, die ansonsten weggeworfen werden würden, würde eine Abhängigkeit von Lebensmittelverschwendung entstehen. Insekten hätten ein zentrales Nervensystem und Schmerzrezeptoren, ihre Zucht sei weiterhin eine Ausbeutung von unschuldigen, fühlenden Tieren. Der Kalorienbedarf sei nur mit extremen Massen an Insekten abdeckbar: „Man müsste etwa 363.000 Heuschrecken töten, um die Kalorienanzahl von nur einer Kuh zu erhalten. Wie viele Insekten notwendig sind, um die Kalorien aus den derzeit jährlich getöteten 80 Milliarden Landtieren und etwa 0,8 – 2,3 Trillionen Meerestieren zu erzeugen, lässt sich nicht quantifizieren – und wäre für unsere Vorstellungskraft absolut ungreifbar." Zum Schluss wird auf die „nachhaltigere und tierfreundlichere Alternativen aus Pflanzen" verwiesen. „Ob für Burger, Pizza, Pasta oder Schnitzel – es gibt unzählige, protein- und nährstoffreiche, vegane Alternativen im Supermarkt, die deutlich ressourcenschonder sind. Ganz einfach schon deshalb, weil der „Umweg Tier" vermieden wird. Darum sind sie gleichzeitig auch noch umso tierfreundlicher." Und die Tierschutzseite Peta verweist darauf, dass durch „die Haltung Tausender Tiere auf engstem Raum […] Insekten genauso wie andere Tiere besonders anfällig für Krankheiten und den Befall durch Viren, Bakterien, Pilzen, aber auch Parasiten wie Würmer [sei]." Dadurch berge die Zucht von Insekten in jedem Fall „ein Zoonose- und damit Pandemierisiko, nicht zuletzt, da Insekten als sogenannte Vektoren fungieren – sprich lebende Organismen, die Krankheitserreger auf andere Tiere und den Menschen übertragen können. Dazu kommt, dass das Potenzial für Allergien bei Insekten bislang kaum erforscht ist. Der Verzehr kann vor allem für Menschen gefährlich werden, die bereits auf Krebstiere und Hausstaubmilben allergisch reagieren."
- Was sagt die Bibel dazu?
„Alles Getier, das auf der Erde kriecht, ist ein Gräuel und darf nicht gegessen werden. Alles, was auf dem Bauch kriecht, samt allem, was auf vier und mehr Füßen läuft von allem Getier, das auf der Erde kriecht, das sollt ihr nicht essen, denn sie sind ein Gräuel. Macht euch selbst nicht zu einem Gräuel durch irgendein kriechendes Getier und verunreinigt euch nicht durch sie, sodass ihr dadurch unrein werdet! Denn ich bin der HERR, euer Gott; darum sollt ihr euch heiligen und sollt heilig sein, denn ich bin heilig; und ihr sollt euch nicht verunreinigen mit irgendwelchem Getier, das auf der Erde kriecht! Denn ich, der HERR, bin es, der euch aus dem Land Ägypten heraufgeführt hat, um euer Gott zu sein; darum sollt ihr heilig sein, denn ich bin heilig!" (3. Mose 11, 41 bis 45) Einzige Ausnahme bildet die Familie der Heuschrecken (Verse 20.21). Alle sonstigen Würmer, Larven, die männliche Larve der Honigbiene (Honigbienendrohnenbrut) oder die Larve der Soldatenfliege gelten als nicht essbar. Außerdem bestand der ursprüngliche Speiseplan Gottes für den Menschen laut 1. Mose 1:29 allein aus einer rein pflanzlichen Ernährung. „Seht da, ich habe euch gegeben alle Pflanzen, die Samen bringen, auf der ganzen Erde, und alle Bäume mit Früchten, die Samen bringen zu eurer Speise."
Man könnte auch sagen: Hier hat einer gesprochen, der es gut mit den Menschen meint. Heiligkeit hat etwas mit der Würde des Menschen zu tun, die nach allen Menschenrechtskonventionen die Grundlage aller weiteren Menschenrechte ist. Gott liegt die Gesundheit, vor allem aber auch die Würde und das Wohlergehen in jeder Beziehung des Menschen am Herzen. Es gibt also gute Gründe, auf den Verzehr von mit Insekten angereicherter Nahrung zu verzichten.
Wir von Amazing Discoveries hoffen, dass diese News Ihnen dabei helfen wird, die beste Entscheidung für sich und Ihre Lieben zu treffen.
StpH, 21.02.2023, 08:13 Uhr