Kinderrechte ins Grundgesetz?

 

Die große Koalition von CDU, CSU und SPD will Kinderrechte ins Grundgesetz aufnehmen. 25 Jahre nach der deutschen Zustimmung zur UN-Kinderrechtskonvention halten viele dies für einen überfälligen Schritt zur Stärkung einer kinderfreundlichen Gesellschaft. Dagegen behauptet Moritz Breckner in einem Kommentar des Christlichen Medienmagazins pro: „Das ist nicht so gut, wie es klingt.“ Seine Befürchtung: Kinderrechte könnten im Konfliktfall gegen Elternrechte ausgespielt werden, und die Deutungshoheit darüber, was letztlich dem Kindeswohl dient, würde aus der Familie nach außen verlagert.

Claudia Kittel

Dass solche Bedenken nicht aus der Luft gegriffen sind, zeigt ein Interview mit Claudia Kittel vom Deutschen Institut für Menschenrechte, abgedruckt in einer aktuellen und hochumstrittenen Kita-Broschüre zu sexueller Vielfalt. Dort wird unter Kinderrechten auch das Recht auf Information aufgeführt, wozu nach Kittel „auch die Information über Familien- und Geschlechtervielfalt“ zähle. Sie sei überzeugt, „dass die Thematisierung von Familien- und Geschlechtervielfalt mit Kindern selbst gar nicht früh genug beginnen kann“.

„Eltern, die hier anderer Meinung sind, könnten in Zukunft schlechte Karten haben“, kommentiert Breckner und verweist auf die jüngste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, wonach Grundschüler dem Sexualkunde-Unterricht nicht fernbleiben dürften. Damit bestätigt der Gerichtshof eine Entscheidung des Schweizer Bundesgerichts, wonach der Unterricht zumutbar sei, obwohl er in das Erziehungsrecht der Eltern eingreife und ihre Glaubens- und Gewissensfreiheit tangiere. Bereits 2011 hatte das EU-Gericht eine Klage von fünf baptistischen Elternpaaren aus Nordrhein-Westfalen abgelehnt, die aus religiösen Gründen keine sexuelle Aufklärung im Lehrplan wünschten.

Der Politikbeauftragte der Deutschen Evangelischen Allianz (DEA) Uwe Heimowski befürwortet das Recht von Kindern, sieht allerdings im Grundgesetz „keine Schutzlücke“ und entsprechend keine Notwendigkeit für eine Verfassungsänderung. Die Erziehungshoheit dürfe nicht von den Eltern in Richtung Staat kippen, denn die Geschichte habe gezeigt, wohin staatliche Macht und Einflussnahme führen könnten.

Es ist gut und richtig, dass der Gesetzgeber den Schutz von Kindern verfolgt. Doch wer bestimmt im Zweifelsfall, was im Interesse des Kindes ist? Schon jetzt zeigt sich am Beispiel der Sexualerziehung, welchen Einfluss kleine, aber lautstarke Gruppen haben können. Moritz Breckner resümiert: „Wer kommt als nächstes? Es gibt auch Gruppen, die behaupten, eine atheistische Erziehung sei im Interesse von Kindern, da Religion schädlich sei.“

Die Bibel legt die Verantwortung für die Erziehung einschließlich der religiösen Unterweisung vor allem in die Hand der Eltern. Es ist die Vermittlung christlicher Werte, durch die junge Menschen am besten zu gesunden und nützlichen Gliedern der Gesellschaft heranwachsen. Und die beste Entscheidung, die jemand treffen kann, ist, sein Herz schon in jungen Jahren Gott zu übergeben.


Kommentare auf dieser Website sollen für nachfolgende Besucher von Nutzen sein. Unsere ganz subjektiven Moderatoren mögen daher Beiträge, die zum Thema passen, kultiviert sind und Lesewert mitbringen.