Nachgebessertes Infektionsschutzgesetz Herbst 2020
„Keine zwei Monate nach der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler wurde am 23. März 1933 das ,Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich’, das so genannte Ermächtigungsgesetz, beschlossen. … Dieses Gesetz war der ,Totenschein für die Weimarer Republik’, denn es gab der Reichsregierung das Recht, ohne Mitwirkung des Parlaments und des Reichspräsidenten Gesetze zu beschließen, selbst solche Gesetze, durch die die Reichsverfassung geändert wurde.“
Not wird auch als Grund angegeben, wenn es um die jetzige Schärfung und Anpassung des Infektionsschutzgesetzes vom Frühjahr 2020 geht. Dieses hatte scharfe Kritik auf sich gezogen, weil es dem Bundesgesundheitsminister Spahn praktisch unbegrenzte Rechte eingeräumt hatte. Das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 27.03.2020 sah u.a. Änderungen des Infektionsschutzgesetzes vor, darunter auch den Paragraphen 5 Abs. 2 Nr. 3 IfSG: Darin wird nämlich, „kraft ,anderweitiger bundesgesetzlicher Regelung’ (Art. 80 Abs. 2 GG) der Bundesrat entmachtet, damit der Gesundheitsminister auch ohne Kontrolle durch die Länder an die Stelle des Gesetzgebers treten kann.“ Damit war „ausgerechnet in der Bundesrepublik Deutschland … etwas Unerhörtes und nie Dagewesenes geschehen.“ Ein neues Ermächtigungsgesetz war durch das Parlament gewinkt worden. „Am 27.3.2020 stimmte auch der Bundesrat einstimmig zu, ohne dass Ausschussberatungen stattgefunden hatten. Damit entledigten sich die Bundesländer ihres Rechts aus Art. 80 Abs. 2 des Grundgesetzes, künftigen Rechtsverordnungen auf der Basis des Paragraphen 5 Abs. 2 IfSG zuzustimmen.“
Die „Entstehungsgeschichte legt nahe, dass Paragraph 5 Abs. 2 Nr. 3 IfSG im Eilverfahren mit ,durchgerutscht’“ war, „d.h. seine Bedeutung völlig unterschätzt wurde. Der Katzenjammer kam später, und eher vereinzelt. Bündnis 90/DIE GRÜNEN kündigten nach der vernichtenden Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags an, nunmehr auf eine Beteiligung von Bundestag und Bundesrat bestehen zu wollen.“
In der nun nachjustierten Fassung des Infektionsschutzgesetzes wurde dieser umstrittene Absatz 2 entfernt. Dessen ungeachtet bedeutet auch die Neufassung einen ungeheuren Eingriff in die Grundrechte der Bevölkerung. Letztere wurden de facto mit einem Federstreich ausgelöscht. Was an Grundrechten und bürgerlichen Freiheiten jahrhundertelang aufgebaut, erkämpft und erstritten wurde, wird handstreichartig als hinfällig erklärt.
„Die enorme Intensität von Shut-down-Maßnahmen, Bewegungs- und Kontakteinschränkungen schreit nach einer möglichst genauen Vorklärung durch den Gesetzgeber.“ Während des ersten Lockdowns wurden Maßnahmen ergriffen, die auf keiner gesetzlichen Grundlage fußten. Deshalb wird mit einer Klagewelle Betroffener gerechnet, Rechtsanwälte stehen in den Startlöchern, um diese vorzubereiten.
Statt nun jedoch von staatlicher Seite die Coronamaßnahmen an die Gesetzeslage anzupassen, wird nun alles dafür getan, die Gesetze mit den Coronaverordnungen in Übereinstimmung zu bringen. „Die Gesetzesvorlage sei ,ein rechtspolitisches Feigenblatt, um bereits getroffene Entscheidungen nachträglich zu legitimieren’, monierte etwa FDP-Chef Christian Lindner. ,Das geht hart an die Grenze der Missachtung des Parlaments’. Linken-Fraktionsvize Susanne Ferschl sprach mit Blick auf Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten von ,absurdem Theater’ mit den Parlamenten als Zuschauern. ,Die Krise ist nicht die Stunde der Exekutive, sie ist die Stunde der Parlamente.‘ … Der AfD-Politiker Detlev Spangenberg bezeichnete die Maßnahmen als nicht gerechtfertigt und berief sich auf das Positionspapier der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, das auch mehr [auf] Gebote, statt Verbote setze. “
Dass die Ermächtigungen der ,anwendungsbeschränkenden Verordnungen’ den Bestimmtheitsanforderungen des Art. 80 Abs. 1 des Grundgesetzes genügen – daran zweifeln nicht nur Vertreter von Grünen, Linken und der AFD sondern auch alle diejenigen, welche am Mittwoch, dem 18.11.2020 in Berlin gegen die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes demonstrierten. Eine Vielzahl von Bloggern und Youtubern weist darauf hin, dass mit Inkraftsetzen des neuen Infektionsschutzgesetzes Reisefreiheit stark eingeschränkt, Impfpflicht auf die Menschen zukomme, nicht-angepasste Meinungen verschwinden und aufmüpfige Bürger in Psychiatrien gesteckt werden können.
Die Zeiten werden nicht besser. Die Ungerechtigkeit nimmt zu, die Liebe erkaltet. All das ist sehr trostlos. Trost ist nur bei Jesus zu finden. Er tröstet mit den Worten: „Wenn aber dieses anfängt zu geschehen, dann seht auf und erhebt eure Häupter, weil sich eure Erlösung naht.“ (Lukas 21,28)