Neues Abtreibungsgesetz in Alabama
Am 25. Mai 2019 fand in Annaberg-Buchholz der Schweigemarsch für das Leben statt unter dem Motto: „Hilfe zum Leben statt Hilfe zum Töten“. Kundgebungen wie diese geschehen weltweit. Viele Millionen Menschen treten für das Lebensrecht ein.
Gerade ist im US-Bundesstaat Alabama ein außergewöhnliches Abtreibungsgesetz verabschiedet worden. Konsequent wurde hier die Aussage der amerikanischen Verfassung, dass der Mensch gleichwertig erschaffen sei, bereits vom Zeitpunkt der Zeugung an angewandt.
Während die Wissenschaft bereits eindeutig das Menschsein der ungeborenen Kinder belegt hat, ignorieren die Abtreibungsbefürworter die Rechte der ungeborenen Kinder.
Man bedenke:
- Unter den Nationalsozialisten wurden 6 Millionen Juden ermordet.
- 2,5 Millionen Chinesen wurden in der kommunistischen Volksrepublik allein 1958 umgebracht.
- Bis zu 3 Millionen Kambodschaner wurden unter den Roten Khmer ermordet.
- 50 Millionen Kinder sind in den USA seit 1973 durch Abtreibung gestorben. Das sind mehr als dreimal soviel wie bei den eben genannten Verbrechen.
- In Deutschland werden jährlich etwa 100.000 Kinder abgetrieben.
Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland heißt es: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ (Art. 2,2). Und weiter „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ (Art. 1,1).
Der Bundesverband Lebensrecht erklärt:
Ab dem Moment der Zeugung ist ein Mensch ein Mensch. Es gibt keine abgestufte Menschenwürde – und darum auch keine Rechtfertigung für Eingriffe in die menschliche Keimbahn, fremdnützige Forschung an menschlichen Embryonen, Tests mit dem alleinigen Ziel, ungeborene Menschen mit Behinderungen zu selektieren. Insbesondere die jährlich zigtausendfache Tötung von Kindern vor ihrer Geburt durch Abtreibungen sind leider ein bedrückendes Indiz dafür, dass der Wert jedes Kindes und sein Recht zu leben heute stark gefährdet sind. (https://www.bundesverband-lebensrecht.de/ueber-uns/)
In Alabama nun wurde die Abtreibung gesetzlich verboten. Das Besondere dabei ist, dass die betroffenen Frauen dabei straffrei bleiben. Denjenigen jedoch, die die Abtreibung durchführen und daran verdienen drohen hohe Gefängnisstrafen. Ausnahmen bestehen bei schwerster gesundheitlicher Gefahr für die Mutter, die zu ihrem oder zum Tod des Kindes führen könnte, schweren psychischen Problemen oder wenn das Kind nicht lebensfähig ist. Vergewaltigung wird hier nicht genannt, denn ein ungeborenes Kind, das als Resultat einer Vergewaltigung entsteht, ist nicht weniger Mensch als jedes andere Kind.
Eine Schwangerschaft ist für vergewaltigte Frauen eine weitere schwere Belastung. Aber kann das Trauma einer Vergewaltigung durch eine Abtreibung des Kindes rückgängig gemacht oder verarbeitet werden? Oder kommt hier nicht möglicherweise ein weiteres traumatisches Erlebnis dazu? Viele betroffene Frauen entscheiden sich dazu, ihr Kind zur Adoption freizugeben. Sie möchten bewusst „dem Akt der Gewalt einen Akt der Liebe und des Lebens“ entgegensetzen.
Diese Frauen verdienen die Achtung und Unterstützung der Gesellschaft.
Als Gott den Menschen schuf war sein Auftrag an das erste Ehepaar: „Seid fruchtbar und mehret euch“. Die Menschheit hat selbst dafür gesorgt, dass die Erde nicht mehr der Platz ist, der er nach Gottes Willen sein sollte. Aber er wird auch nicht zu einem besseren Platz, wenn wir ungewollte Kinder töten.
In Römer 12,21 lesen wir:
Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse durch das Gute!