Von Hühner- und Menschenbabies

„In Deutschland wurden jährlich 45 Millionen Eintagsküken geschreddert oder vergast; das waren über 126.000 Tiere täglich. In der Schweiz werden jedes Jahr rund 3 Millionen männliche Küken getötet, fast ein Viertel davon Bioküken. In der Europäischen Union waren es 2014 330 Millionen getötete Eintagsküken. Weltweit sind es jährlich etwa 2,5 Milliarden Küken. Das sind fast 7 Millionen Eintagsküken täglich.“ Diese Zahlen sind Wikipedia zu entnehmen. Der [Österreichische Tierschutzverein][^3] ergänzt: „Neun Millionen männliche Küken werden in Österreich jedes Jahr vergast oder geschreddert – am ersten und einzigen Tag ihres Lebens.“ Die Gründe dafür sind laut Wikipedia geschäftlicher bzw. ökonomischer Natur, mit einem Wort: Gewinnsucht und Gier: „Die weiblichen Küken dieser Zuchtlinien für hohe Legeleistung werden als Legehennen aufgezogen, die männlichen Küken dieser Zuchtlinien setzen weniger Brustfleisch an als Hühnerrassen, die für die Broilermast optimiert sind. Ihre Aufzucht als Masthähnchen ist daher weniger rentabel.“

Während in Deutschland die Tötung von Eintagsküken ab 1. Januar 2022 gesetzlich verboten wurde, hat „Österreichs Regierung 2020 gegen das Verbot der Tötung von Eintagsküken gestimmt, um die Interessen der Agrar-Lobby zu schützen. Konkret heißt das: Küken dürfen […] [in Österreich] weiterhin lebendig geschreddert oder vergast werden.“ Allerdings hat die Biobranche in Österreich 2016 „beschlossen, keine männlichen Küken mehr zu töten. Um die unrentable Mast der Hähne zu unterstützen, zahlen die Konsumenten für Bio-Eier ein paar Cent mehr.“

Um das grausame Töten der lebendigen Wesen zu vermeiden, kann das Geschlecht mittels verschiedener Methoden je nach Methode vom 4. bis 9. Bruttag festgestellt werden und dann die Eier mit nur männlichen Embryonen vernichtet werden. Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags hält fest, „dass vor dem 7. Bebrütungstag nicht von einer Schmerzempfindlichkeit des Hühnerembryos ausgegangen wird“, wie auch neuere Studien belegen würden.

Nun ist die Tatsache äußerst positiv zu bewerten, dass auch die kleinen Küken als fühlende Mitgeschöpfe wahrgenommen und sich um ihr Wohlergehen Gedanken gemacht wird. Um so makabrer ist in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass laut der evangelischen Nachrichtenagentur IDEA der US-Bundesstaat New Jersey seit Beginn dieses Jahres ein neues Abtreibungsgesetz erhalten hat, „das Schwangerschaftsabbrüche ohne zeitliche Begrenzung erlaubt. Das Landesparlament hatte am 10. Januar in beiden Kammern mehrheitlich für den Entwurf des Gesetzes zur Freiheit der reproduktiven Wahl gestimmt. …_ Damit wäre New Jersey der vierte US-Bundesstaat, in dem Abtreibungen während der gesamten Schwangerschaft – also bis zur Geburt – möglich sind. Die demokratische Mehrheit im Landesparlament begründete das Gesetz damit, dass eine ungeplante Schwangerschaft die Bildungs- und Berufspläne der werdenden Mutter stören könne. Sie habe das Recht, selbst zu entscheiden, ob und wann sie Kinder bekommen wolle.“

Der New Jersey Monitor bestätigte diese Ungeheuerlichkeit am 13. Januar 2022: „Gouverneur Phil Murphy unterzeichnete am Donnerstag einen Gesetzesentwurf, der das Recht auf Abtreibung im staatlichen Recht festschreibt. Dieser Schritt ist nach Ansicht von Abtreibungsbefürwortern notwendig, da der Oberste Gerichtshof der USA signalisiert hat, dass er die Grundsatzentscheidung Roe v. Wade noch in diesem Jahr aufheben könnte.“ Diese Grundsatzentscheidung Roe versus Wade ist eine Grundsatzentscheidung zum Abtreibungsrecht, die der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten am 22. Januar 1973 fällte und Frauen grundsätzlich das Recht erteilt, selbst über Abbruch oder Fortführung einer Schwangerschaft zu entscheiden. Weiter schreibt der New Jersey Monitor: „Gemeinsam mit der kürzlich in den Ruhestand getretenen Senatorin Loretta Weinberg, einer Demokratin aus Bergen County und langjährigen Befürworterin von Abtreibungsrechten, feierte Murphy den Schritt als Erfüllung seines Wahlkampfversprechens, das Recht der Frau auf Wahlfreiheit zu schützen. Bislang war das Recht auf Abtreibung in New Jersey durch die Rechtsprechung und nicht durch staatliche Gesetze geschützt.“ Die Republikaner hätten sich lautstark gegen den Gesetzentwurf ausgesprochen und argumentiert, dass er in einem Staat mit hohen Abtreibungsraten zu weit gehe. Sie hätten auch die Schnelligkeit bemängelt, mit der der Gesetzentwurf nur vier Tage nach seiner Einführung die Legislative passiert habe. „Alle Republikaner enthielten sich der Stimme oder stimmten dagegen. … Marie Tasy, Geschäftsführerin der Pro-Life-Gruppe New Jersey Right to Life, sagte, das Gesetz sei ein ‚Todesurteil für Tausende unschuldiger Kinder‘.“

In Deutschland hatte schon 2018 der Antrag der SPD-Jugendorganisation (Jusos) zur Streichung der Paragrafen 218 – 219b aus dem Strafgesetzbuch für viel Aufregung und Verwirrung gesorgt. Damit wären Schwangerschaftsabbrüche ohne zeitliche Begrenzung legalisiert. Hallo:Eltern zitiert aus dem Antrag der Jungsozialisten: „‚Die sogenannte Fristenlösung (…), dass nur bis zur zwölften Woche nach der Empfängnis ausnahmsweise der Schwangerschaftsabbruch straffrei erfolgen kann, lehnen wir ab.‘ Einen einheitlichen Vorschlag zur Neuregelung gibt es allerdings nicht – und genau hier liegt das Problem. Durch den Wegfall der Fristenlösung wäre also ein Abbruch bis zum neunten Monat möglich. […] Die Rednerin Sabrina Simmons (Jusos Berlin) äußerte sich auf dem Kongress […] und erntete für ihre Rede reichlich Applaus: „Wir müssen für etwas einstehen. (…) Für die Lebenden. Für die Frauen. Für ihre Selbstbestimmung. Und nicht für irgendwelche Ungeborenen. (…) Die haben davor einfach kein Recht. Und die Grundrechte, das Menschenrecht, gilt zuerst einmal für die Frau. Und dann für alles andere.“ Wenn auch die Tötung des Ungeborenen bis zum neunten Monat nicht explizit gefordert wird, so wird diese auch nicht explizit ausgeschlossen. Gefordert wird aber „eine Neuregelung der Fristenlösung […], die Betroffenen mehr Zeit einräumt, etwa bis zur 22. Schwangerschaftswoche wie in den Niederlanden.“

Die Seite 1000plus.net informierte am 15.06.2021 über die Wahlprogramme von Grünen, Linken und SPD: „Alle drei Parteien wollen § 218 streichen und keine Partei nennt einen Ersatz. Die ersatzlose Streichung ist die völlige Rechtlosigkeit ungeborener Kinder im Mutterleib. […] Babys im Mutterleib noch 5 Minuten vor der Geburt legal zu töten, ist ein abscheuliches Verbrechen.“

All das macht die Absurdität und Grausamkeit, zu der menschliches Denken fähig ist, deutlich. SPD und Grüne sind jetzt in der Regierung in Deutschland. Während das Töten von Küken nur bis zum ersten Drittel der 21-tägigen Brutzeit möglich sein soll, gehen Vorstellungen und Pläne zum Töten beim menschlichen Ungeborenen weit darüber hinaus. David schreibt in Psalm 139: „Denn du hast meine Nieren bereitet und hast mich gebildet im Mutterleibe. Ich danke dir dafür, dass ich wunderbar gemacht bin; wunderbar sind deine Werke; das erkennt meine Seele. Es war dir mein Gebein nicht verborgen, da ich im Verborgenen gemacht wurde, da ich gebildet wurde unten in der Erde. Deine Augen sahen mich, da ich noch nicht bereitet war, und alle Tage waren in dein Buch geschrieben, die noch werden sollten und von denen keiner da war.“ Hier wird echte Wertschätzung und Dankbarkeit gegenüber dem Geschenk des menschlichen Lebens zum Ausdruck gebracht. Nur diese Haltung ist angebracht, wenn es um den Umgang mit dem Wunder neuen Lebens geht.

StpH, 18.01.2022, 9 Uhr


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