Weimarer Familienrichter: Politisch motiviertes Urteil wird bestätigt

Immer wieder hatten wir von Amazing Discovieries auf das Schicksal des Weimarer Familienrichters Christian Dettmar hingewiesen, der 2021 die Coronaregeln an zwei Schulen in Weimar per einstweiliger Anordnung gekippt hatte. Nun bestätigt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe ein früheres Urteil. Damit verliert Christian Dettmar seinen Posten als Richter und gleichzeitig seinen Pensionsanspruch.

„Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen einen Weimarer Amtsrichter wegen Rechtsbeugung in Sachen Maskenpflicht bestätigt. Dieses harte Fehlurteil signalisiert: Alle juristischen Verfahren, die ihren Ursprung in der Corona-Zeit haben, werden unerbittlich weitergeführt“, fasst Volker Boehme-Neßler, Professor für Öffentliches Recht, Medien- und Telekommunikationsrecht an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg im Cicero zusammen. „Dettmar hatte 2021 Präsenzunterricht angeordnet, zugleich untersagte er Abstands-, Test- und Maskenpflicht“, ruft der Spiegel ins Gedächtnis.

Professor Boehme-Neßler bewertet dies positiv: „Das war mutig, und es ging ihm – als Familienrichter – um das Wohl der Kinder.“ Für nicht wenige Menschen sei Christian Dettmar ein Held. Christian Dettmar habe richtig gelegen, als er die Maskenpflicht in Schulen Anfang 2021 für epidemiologisch sinnlos, verfassungswidrig und schädlich für Kinder eingestuft hatte. Für das Landgericht Erfurt dagegen sei er ein Straftäter, der das Recht missbraucht habe. Dieses hatte ihn im August 2023 wegen Rechtsbeugung zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. „Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat seine Revision gerade zurückgewiesen. Die Verurteilung wegen Rechtsbeugung ist jetzt rechtskräftig.“

Dettmar war Rechtsbeugung vorgeworfen worden, weil er „das Verfahren angeregt und die Eltern der Kinder dabei beraten hat, wie sie ihren Antrag stellen und formulieren“ sollten, was in einem klassischen Prozess nicht möglich sei. „Bei Dettmar ging es aber um ein völlig anderes Verfahren, nämlich um ein Kindeswohlverfahren im Familienrecht.“ Hier weise die Verfassung dem Staat ein „Wächteramt“ für das Kindeswohl zu, das er wahrzunehmen habe. Hier sei es völlig normal, dass ein Richter die Eltern berate und sie unterstütze, wenn sie Anträge stellen würden. Die Richter in Karlsruhe würden ignorieren, dass es Amtsrichter Dettmar darauf ankam, die Schulkinder zu schützen. Schon damals, im April 2021, habe es heftige Kritik an den Coronamaßnahmen in den Schulen gegeben. Die Wissenschaft war keineswegs so eindeutig, wie die Politik immer wieder behauptet hat – und bis heute behauptet. „Epidemiologisch war die Maskenpflicht in der Schule sinnlos, ihre negativen Auswirkungen auf die Psyche, die Gesundheit und die Entwicklung der Kinder waren schwerwiegend. Was Dettmar getan hat, war inhaltlich gut, auch wenn sein formaler Weg dahin ungewöhnlich war. Wie kann der BGH das ausdrücklich ignorieren?“, fragt Professor Boehme-Neßler.

In der Bibel ist „gerecht richten“ ein bedeutsames Thema. „Keine Person sollt ihr im Gericht ansehen, sondern sollt den Kleinen hören wie den Großen und vor niemandes Person euch scheuen. Denn das Gerichtamt ist Gottes.“ (5. Mose 1,17) In diesem, biblischen Sinne, hat Richter Dettmar Recht gesprochen. Er hat die Kleinen geschützt und sich vor niemandem gescheut. Um seines Urteiles willen nimmt er persönliche Nachteile in Kauf. In viel größerem Maß hat Jesus es auf sich genommen, ungerecht verurteilt zu werden. Jesus übergab die Sache in die Hände seines Vaters, „der gerecht richtet.“ (1. Petrus 2,23) Wenn Jesus wiederkommt, werden alle Fehlurteile aufgehoben, alle erhalten ihr gerechtes Urteil. Das ist ein Trost für jeden, der schon heute sein Vertrauen auf Gott, den gerechten Richter, setzt.

StpH, 26.11.2024


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